Algemeiner verkauf und lieferbedingungen von Johnson Petfoods BV

gegründet in Rosmalen, Handelsregister 's-Hertogenbosch, Nummer. 17272900

 

ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT DIESER BEDINGUNGEN

  1. Die folgenden Bedingungen gelten für alle in diesem Zusammenhang zu erbringenden Angebote und Kauf- und Verkaufsvereinbarungen sowie Dienstleistungen, einschließlich der Beratung. Unter Käufer wird in diesen Geschäftsbedingungen auch der Kunde verstanden, der Dienstleistungen erbringt. Zwischen uns und dem Käufer wurde festgestellt, dass nach Abschluss eines Vertrags unter Anwendung der folgenden Bedingungen diese auch für künftige Transaktionen in vollem Umfang gelten.
  2. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Parteien gleichzeitig gelten, haben die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns Vorrang, falls die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns und dem Käufer nicht übereinstimmen.
  3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sind oder aufgehoben werden sollten, gelten die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin.

ARTIKEL 2: BILDUNG VON VEREINBARUNGEN

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern nicht anders angegeben. Wir haben das Recht, ein Angebot bis einschließlich des dritten Arbeitstages nach Eingang der Annahme unverbindlich zu widerrufen. Die in Preislisten, Broschüren und Anzeigen genannten Preise sind für uns nicht bindend. Dies ist der Fall, wenn wir in einem an den Käufer gerichteten Angebot Preise angeben, in diesem Fall jedoch ausschließlich für den im Angebot angegebenen Zeitraum oder bis maximal 30 Tage nach diesem Datum des Angebots, unbeschadet des Rechts, offensichtliche Fehler zu korrigieren. Eine Bestellung des Käufers, einschließlich der Bestellung bei einem unserer Vertreter, ohne dass ein bestimmtes Angebot vorausgegangen ist, gilt als aufgrund eines unverbindlichen Angebots abgeschlossen. Unsere Rechnungen sind auch eine Auftragsbestätigung. Reklamationen über Rechnungen müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei uns eingereicht werden. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
  2. Die Preise in unseren Angeboten / Angeboten gelten für Lieferungen ab Lager in Euro, ohne MwSt., Staatliche Abgaben sowie ohne Versand-, Fracht-, Lager-, Sicherheits-, Verwaltungs- und Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Preiserhöhungen können wir weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots / der Annahme und der Lieferung Preisänderungen von mehr als 5% beispielsweise in Bezug auf Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe, Steuern, Halbzeuge oder Verpackungsmaterial eingetreten sind.

ARTIKEL 3: LIEFERUNG

  1. Der Käufer ist uns gegenüber verpflichtet, den gekauften Artikel oder die angebotene Leistung unverzüglich zu erhalten, sobald er geliefert oder ihm angeboten wird.
  2. Die vereinbarten Lieferbedingungen sind niemals streng, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung müssen wir daher schriftlich über den Verzug informiert werden, wobei uns eine angemessene Frist eingeräumt werden muss, die in Absprache mit uns festgelegt wird, um die Anforderungen noch zu erfüllen.
  3. Die vereinbarte Lieferfrist kann von uns, ohne dass wir für Schäden haften, durch schriftliche Mitteilung um maximal vier Wochen verlängert werden. Der Käufer hat jedoch das Recht, uns unter Angabe von Gründen mitzuteilen, dass eine Nichtlieferung innerhalb der von uns angegebenen Frist für ihn äußerst nachteilig ist. In diesem Fall werden wir alles tun, um innerhalb des angegebenen Zeitraums zu liefern.
  4. Wir haben das Recht, die zu liefernde Ware in Teilen innerhalb der vereinbarten oder innerhalb der vorgenannten verlängerten Frist zu liefern. Wir sind berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen.
  5. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies ist eine Ausnahme, wenn wir ausdrücklich eine kostenlose Lieferung an die Adresse des Käufers vereinbart haben. In diesem Fall ist die Ware bis zum Zeitpunkt der Lieferung an die Adresse des Käufers auf unser Risiko. In diesem Fall wird die Ware dennoch auf Gefahr des Käufers entladen. Auf seine Gefahr besteht immer der Schaden, der durch Kriegshandlungen verursacht wird oder daraus resultiert.

ARTIKEL 4: AUFRUF VON VERTRÄGEN UND VERTRÄGEN OHNE LIEFERZEIT

Was in diesen Geschäftsbedingungen für Lieferungen festgelegt ist, gilt auch für Lieferungen aus einem Bereitschaftsvertrag. Wenn der Käufer einen Bereitschaftsvertrag nicht innerhalb einer vereinbarten Frist innerhalb des Rahmens kündigt, haben wir das Recht, alle noch zu liefernden Waren anzubieten - unabhängig davon, ob eine Barzahlung verlangt wird oder nicht - oder den Vertrag nach unwirksamer Inverzugsetzung ganz oder teilweise aufzulösen. und Schadensersatz verlangen. Im Falle eines Zahlungsverzuges

Bei einer Lieferung haben wir das Recht, die bevorstehende Lieferung auszusetzen oder die Vereinbarung außergerichtlich aufzulösen. Wenn keine Lieferfrist festgelegt wurde, gilt eine Frist von einem Monat nach Vertragsschluss, es sei denn, diese Frist entspricht nicht den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Kaufanforderungen des Käufers, in diesem Fall einer muss entsprechende Frist gelten.

ARTIKEL 5: SICHERHEIT

Wenn wir vor oder während der Ausführung des Vertrags eindeutige Hinweise auf eine derart verminderte Kreditwürdigkeit des Käufers erhalten, dass wir vernünftigerweise bezweifeln können, dass der Käufer die Verpflichtungen des Käufers vollständig erfüllt, haben wir das Recht, von ihm (zusätzliche) Sicherheit zu verlangen. nach unserer Wahl und / oder Barzahlung von ihm für zukünftige Lieferungen zu verlangen. Wenn der Käufer unserer Aufforderung trotz Inverzugsetzung nicht nachkommt, können wir den Vertrag auflösen oder die Erfüllung unserer Verpflichtungen aussetzen, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist, und / oder alles, was der Käufer uns schuldet, auf einmal geltend machen.

ARTIKEL 6: UMFASSENDE AUFBEWAHRUNG DES EIGENTUMS

  1. Verkauf und Lieferung erfolgen unter weitgehendem Eigentumsvorbehalt. Wir bleiben Eigentümer der von uns gelieferten - bezahlten und nicht bezahlten - Ware bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer die Verpflichtungen aus allen uns gegenüber geltenden Vereinbarungen erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Ansprüche, die wir aufgrund eines Versäumnisses des Käufers in einer oder mehreren der vorgenannten Vereinbarungen haben oder erhalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer verpflichtet, die von uns gelieferten Waren von anderen Waren getrennt und eindeutig als unser Eigentum zu kennzeichnen und sie ausreichend zu versichern und zu versichern.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf normale Weise weiterzuverkaufen oder zu verarbeiten. Solange die Zahlung für eine Warenlieferung noch nicht vollständig erfolgt ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an einen Dritten zu verpfänden oder einen Dritten als Sicherheit zu stellen. oder sie unter einem beliebigen Titel als Sicherheit an einen Dritten zu übertragen.
  3. Der Käufer, der in Zahlungsverzug ist, ist verpflichtet, die noch nicht verkauften Waren auf Verlangen an uns zurückzusenden. Die Kosten für die Rücknahme gehen zu Lasten des Käufers.

ARTIKEL 7: ZAHLUNG

  1. Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in einer von uns angegebenen Weise und an einem von uns angegebenen Ort erfolgen. Der Käufer kann keine Aufrechnung oder Aussetzung geltend machen. Wenn wir dem Käufer eine detaillierte Erklärung darüber senden, was er uns schuldet oder was wir ihm schulden, dient diese Erklärung auch als Abrechnungserklärung. Sobald die Zahlungsfrist abgelaufen ist, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt werden alle ausstehenden Rechnungen von uns an den Käufer sofort und vollständig fällig und zahlbar.
  2. Ab dem Fälligkeitsdatum schuldet der Käufer bis zum Zahlungstag Zinsen in Höhe von 1,5 Prozent (1,5%) pro Monat auf den ausstehenden Betrag. 3. Kommt der Käufer in Verzug oder unterlässt er die (rechtzeitige) Erfüllung seiner Verpflichtungen, so gehen alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Einigung entstehen, zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% des nicht bezahlten Betrags bei einem absoluten Minimum von 250,00 €. Wenn uns höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise notwendig waren, können diese ebenfalls erstattet werden.
  3. Alle Rechtskosten, die uns zur Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers entstehen, werden vom Käufer erstattet. In den Rechtskosten sind auch die Kosten für einen Insolvenzantrag im Wege einer Inkassomethode enthalten.
  4. Im Falle der Liquidation, des (Insolvenzantrags), der Zulassung des Käufers zur gesetzlichen Umschuldung nach dem Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen, der Beschlagnahme oder (vorläufigen) Aussetzung der Zahlungen des Käufers sind die Ansprüche von uns an den Käufer sofort fällig und zahlbar;
  5. Zahlungen dienen zunächst dazu, die Kosten zu senken, dann die fälligen Zinsen zu senken und schließlich den Kapitalbetrag und die aufgelaufenen Zinsen zu reduzieren.
    Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung lassen die Zahlungsverpflichtung des Käufers stets unberührt. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Zahlung des Anspruchs auszusetzen oder eine Aufrechnung vorzunehmen.

ARTIKEL 8: HÖHERE GEWALT

  1. Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels wird mit höherer Gewalt gemäß Artikel 6:75 BW gleichgesetzt. Höhere Gewalt umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbruch, Aschewolken, Kernreaktionen, Boden-, Luft- und Wasserverschmutzung, Terrorismus, staatliche Maßnahmen, Betriebsstörungen bei Lieferanten sowie die Nichterfüllung von Lieferanten, einschließlich verspäteter Lieferungen, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Geiselnahme, (bio) chemische Waffen und Kriegshandlungen, Diebstahl, Asbest, Transportbeschränkungen, Streiks (organisiert und unorganisiert), Besetzung des Unternehmens, übermäßige Abwesenheit von Personal, Arbeitskräftemangel oder Rohstoffe, Mängel an Maschinen oder Anlagen, Ausfälle bei der Energieversorgung, alles sowohl in unserem Unternehmen als auch von Dritten, von denen wir alle oder einen Teil der erforderlichen Materialien oder Rohstoffe sowie während der Lagerung oder des Transports beziehen müssen, unabhängig davon, ob oder nicht unter unserer eigenen Leitung und darüber hinaus aus allen anderen Gründen, ohne unser eigenes Verschulden oder Handeln.
  2. Bei höherer Gewalt werden unsere Liefer- und sonstigen Verpflichtungen ausgesetzt.
  3. Wenn sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt um mehr als 6 Monate verzögert, sind sowohl wir als auch der Käufer berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass wir für Schäden haften.
  4. Wenn wir unsere Verpflichtungen zu Beginn höherer Gewalt bereits teilweise erfüllt haben oder wenn wir unsere Verpflichtungen nur teilweise erfüllen können, sind wir berechtigt, den bereits gelieferten oder den zu liefernden Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als ob dies der Fall wäre eine separate Vereinbarung.
  5. Im Falle höherer Gewalt kann der Käufer uns nicht für eine Entschädigung haftbar machen.

ARTIKEL 9: INSPEKTION UND WERBUNG

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sorgfältig zu prüfen oder sofort nach Lieferung prüfen zu lassen.
  2. Die Mengen, das Gewicht und die Zusammensetzung, wie auf den Frachtbriefen, Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder ähnlichen Dokumenten angegeben, gelten als korrekt, wenn eine Reklamation nicht sofort nach Erhalt und vor der Bearbeitung und / oder Bearbeitung erfolgt und nicht auf dem Frachtbrief oder die Rechnung.
  3. Reklamationen über gelieferte Ware sind vom Käufer schriftlich bei uns einzureichen. Es gilt: sichtbare Mängel verfallen, wenn der Käufer uns den Mangel nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet hat; Unsichtbare Mängel oder alle anderen möglichen Mängel als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben müssen uns innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden, nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder zumindest vernünftigerweise hätte feststellen können. Nach dieser Frist kann der Käufer keinen Leistungsmangel mehr geltend machen.
  4. Wenn die Beschwerde schriftlich gemeldet wird, muss die Art und der Grund der Beschwerde sowie der Zeitpunkt der Entdeckung genau angegeben werden. Fehlt diese Aussage, gilt die Mitteilung nicht als Reklamation.
  5. Der Käufer hat uns Fehler in der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich zu melden. Andernfalls gilt die Rechnung als korrekt und unbestritten.
  6. Geringfügige Abweichungen von den üblichen Toleranzen sind für den Käufer kein Grund, Beschwerden einzureichen, eine Entschädigung zu verlangen oder die Stornierung der Bestellung zu beantragen. Wenn dem Käufer ein Modell gezeigt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Hinweis gezeigt wurde, ohne dass der Artikel diesem entsprechen muss, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Artikel dem Modell entspricht. Farbabweichungen können niemals zu Beschwerden führen.
  7. Reklamationen werden für Waren, die geöffnet oder ganz oder teilweise verarbeitet und / oder verarbeitet wurden, nicht akzeptiert.
  8. Eine Reklamation entbindet den Käufer nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Artikel 7.7 dieser Bedingungen bleibt uneingeschränkt anwendbar.
  9. Wenn wir eine Beschwerde finden, haben wir das Recht, folgende Auswahl zu treffen: a. Die Rechnung zu überarbeiten und den Rechnungsbetrag entsprechend zu ändern. b. Reparatur oder Ersatz des gelieferten Produkts durch ein Produkt mit denselben Spezifikationen, wobei die ersetzten Produkte an uns geliefert werden. c. Rücknahme der gelieferten Ware und Auflösung des Vertrages mit Rückerstattung des vom Käufer gezahlten Rechnungsbetrags ohne Verpflichtung zur Zahlung einer weiteren Entschädigung.
  10. Auch wenn eine Reklamation rechtzeitig eingeht, bleibt der Käufer verpflichtet, die gekaufte Ware anzunehmen und zu bezahlen. Wenn der Käufer mangelhafte Ware zurücksenden möchte, erfolgt dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns in der von uns angegebenen Weise;
  11. Wenn sich herausstellt, dass eine Reklamation falsch eingereicht wurde und wir in diesem Zusammenhang Arbeiten ausgeführt oder Waren geliefert haben, haben wir das Recht, dem Käufer die damit verbundenen Kosten zu Preisen in Rechnung zu stellen, die normalerweise für uns gelten.
  12. Rechtliche Ansprüche müssen unter Strafe des Verfalls spätestens ein Jahr nach Meldung der Beschwerde bei einem nach diesen Bedingungen zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt jeglicher Schadensersatzanspruch.

ARTIKEL 10: HAFTUNG

  1. Wir haften nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder unseren Untergebenen vorliegt.
  2. Sollten wir dennoch haftbar gemacht, haften wir unter keinen Umständen für indirekte Schäden des Käufers. Indirekte Schäden umfassen in jedem Fall unter anderem Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangenen Umsatz, geringere Einnahmen, entgangene Ersparnisse, Personenschäden, Verlust des Goodwills, Stagnationsschäden, Arbeitskosten, Ausfallzeitschäden, Zinskosten, Reparaturkosten, Hebe- und Transportkosten, Geldbußen, unwesentlich Schäden, Geschäfts- oder Umweltschäden, die dem Käufer, seinen Untergebenen und den vom oder vom Käufer beschäftigten Personen entstehen.
  3. Die Haftung für Schäden ist ausdrücklich auf den Betrag begrenzt, den uns die Versicherung im jeweiligen Fall zuzüglich unseres eigenen Risikos zahlt. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen der Versicherung erfolgt, ist die Schadenshaftung ausdrücklich auf den Rechnungswert der Waren und Tätigkeiten beschränkt, für die der Schaden festgestellt wurde, zumindest auf die sich der Schaden bezieht.
  4. Unter Schaden wird in jedem Fall ein Schaden aufgrund eines Versagens, ein Verlust der Auflösung und ein Schaden aufgrund einer rechtswidrigen Handlung verstanden.
  5. Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz erlischt, wenn er uns nicht innerhalb eines Monats nach Eintritt des Schadensereignisses schriftlich mitgeteilt wurde (und wir schriftlich haftbar gemacht wurden).
  6. Schadensersatzansprüche, bei denen es sich nicht um Ansprüche gemäß Artikel 9 Absatz 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt, müssen vom Käufer innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, nachdem er gegenüber dem in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen zuständigen Gericht haftbar gemacht wurde. Nach dieser Frist verjährt der Schadensersatzanspruch.

ARTIKEL 11: AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

  1. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen oder auflösen zu lassen, wenn Umstände eintreten, die eine Erfüllung der Vereinbarung unmöglich machen oder nach Maßstäben der Angemessenheit und Fairness nicht mehr erforderlich sind oder wenn Umstände dieser Art auf andere Weise eintreten. sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung nicht vernünftigerweise erwartet werden kann;
    - Der Käufer kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach.
    - Nach Abschluss des Vertrages geben uns bekannte Umstände Anlass zu der Befürchtung, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Bestehen gute Gründe zu befürchten, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist die Aussetzung nur zulässig, soweit der Mangel dies rechtfertigt;
    - Der Käufer wurde gebeten, bei Vertragsabschluss eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu stellen, und diese Sicherheit wird nicht oder nur unzureichend erbracht. Sobald eine Sicherheit gestellt wurde, erlischt die Befugnis zur Aussetzung, es sei denn, diese Erfüllung hat sich in unangemessener Weise verzögert.
  2. Bei Auflösung des Vertrages sind unsere Ansprüche gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar. Wenn wir die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzen, behalten wir die Rechte aus dem Gesetz und der Vereinbarung;

ARTIKEL 12: GEISTIGES EIGENTUM UND COPYRIGHTS

  1. Unbeschadet der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten wir uns die Rechte und Befugnisse vor, die uns nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Gesetz über geistiges Eigentum zustehen.
  2. Alle von uns bereitgestellten Dokumente, Werbebroschüren, Dokumentationen, Vereinbarungen, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw. sind ausschließlich für den Käufer bestimmt und dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht von ihm reproduziert, verkauft, vermietet oder veröffentlicht werden. oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden, sofern die Art der bereitgestellten Dokumente nichts anderes vorschreibt;

ARTIKEL 13: ANWENDBARES RECHT UND KOMPETENTES GERICHT

  1. Der zuständige Richter am Gericht von Oost-Brabant, Standort Den Bosch, ist ausschließlich für die Entscheidung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der geschlossenen Vereinbarung zuständig, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Wir haben jedoch das Recht, den Streit dem zuständigen Gericht nach dem Gesetz vorzulegen.
  2. In Bezug auf diese Vereinbarung und in Bezug auf die daraus resultierenden Vereinbarungen ist niederländisches Recht anwendbar.
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